Die Eltern zweier Kinder wollen diese gegen Krankheiten so absichern, dass die Kinder auch im Fall einer schweren psychischen Krankheit eine Art Rente erhalten.
Hintergrund ist, dass das erste Kind kurz vor dem 11. Sept. 2001 geboren wurde und die Eltern bevorstehende Traumatisierungen befürchten, die eine Erwerbstätigkeit ausschließen könnten. Dann sollen die Kinder eine (Zusatz)rente erhalten.
Als einzige Versicherung bietet die Signal Iduna eine sog. "Kinder-Dauer-Schutz -Versicherung" an. Diese zahlt eine lebenslange Rente bei Erreichen einer Behinderung, die mit einem GdB von mind. 50 bewertet wird. Krankheiten sind explizit nicht ausgeschlossen, die Absicherung auch psychischer Krankheiten wird vom Verterter mehrfach versichert. Andere Versicherer bieten diesen Schutz nur bei Unfallereignissen an.
Die Eltern schließen diese Versicherung ab und zahlen ab 2001 regelmäßig Beiträge ein.
Im Jahr 2010 fällt auf, dass diese Versicherung Psychosen und Neurosen ausschließt. Alle anderen psychsichen Krankheiten seien jedoch versichert, insb. Depressonen werden nicht ausgeschlossen.
Wenn aber eine psychische Krankheit einen GdB bewirken soll, kann die GdB-Vergabe nur erfolgen für Krankhauitsbilder, die als Psychose oder Neurose eingegliedert werden. Auch Depressionen werden dort eingegliedert.
Deshalb wird bei Feststellung eines GdB aufgrund einer psychischen Erkrankung immer irgendwo in den ärztlichen Unterlagen der Begriff Psychose oder Neurose auftreten. Nötigenfalls würde die versicherung einen Gutachter bestellen, der spätestens dann diese Oberbegriffe bemühen würde.
Deshalb kann ein "benötigter" GdB in der Praxis nie durch eine psychische Krankheit erreicht werden. Dem Ausschluss von Neurosen und Psychosen kommt aufgrund der GdB-Kriterien ein Ausschluss aller psychischer Krankheiten gleich.
Die Eltern behaupten, dass sie bei Vertragsabschluss in dieser Hinsicht getäuscht wurden und erbitten Auszahlung aller bisher gezahlter Beiträge. Im Raum steht eine 4stellige Forderungssumme.
Die Versicherung wehrt sich dagegen.
DOWAS ruft für den Fall den Versicherungsombudsmann an und begleitet das Verfahren.
Am Ende wird die Signal Iduna zur Rückzahlung aller bisher gezahlter Beiträge verpflichtet und zahlt diese auch aus.
Kaum zu glauben, aber hier hat David gegen Goliath gewonnen, besonderer Dank glit dabei dem Versicherungsombudsmann.
Es bleibt das bittere Gefühl, dass viele andere Versicherungsnehmer sicher genauso reingelegt wurden und diese Rückabwicklung sicher genauso hart erkämpfen werden müssen. Ob sie dann auch ihr Ziel ereichen, mag als Hoffnung bleiben, deren Erfüllung aber bezweifelt wird.
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