Nachfolgend sind typische Beispiele recht konkret aufgeführt:
Zu § 1 Ehrlichkeit:
Nebeneinkünfte („Schwarzarbeit“) werden nicht angegeben.
Vermögen wird verschwiegen.
Es wird verschwiegen, dass andere Helfer parallel beauftragt sind (wichtig zur Abstimmung).
Ein bestimmtes Verhalten wird bewusst anders dargestellt, als es sich ereignet hat.
Es wird behauptet, es Dokument sei (beim Amt) abgegeben worden, obwohl dieses wissentlich nie geschah.
Zu § 2 Mitwirkung:
Der Mandant führt trotz Zumutbarkeit und Eignung kein ihm ausgehändigtes Haushaltsbuch.
Er veräußert keinen Luxusgegenstand, wie gefordert.
Keine Arbeitssuche oder keine Annahme einer zumutbaren Arbeitsstelle.
Keine Ordnung der Papiere in ausgehändigten Ordnungssystemen, neue Briefe werden nicht sorgfältig behandelt oder DOWAS gezeigt.
Zu § 3 Rechtmäßigkeit:
Der Mandant arbeiten „schwarz“.
Er täuscht / belügt Behörden z. B. über Gesundheitszustand, Vermögen, Arbeit, Angehörige, … .
Er nötigt / bedroht Dritte.
Zu § 4 Höflichkeit:
Der Mandant beleidigt Mitarbeiter oder Dritte.
Der Mandant erscheint in äußerlich extrem ungepflegtem Erscheinungsbild trotz Möglichkeiten, dieses zu vermeiden.
Der Mandant bittet um Hilfe, einen Brief möglichst ‚scharf’ und unhöflich zu formulieren.
Zu § 5 Ethik:
Der Mandant will seine finanzielle Lage unter Schädigung anderer verbessern, obwohl er aufgrund bestehenden Vermögens/Besitztümer (z. B. Eigentümer von Mietwohnungen mit beachtlichen Mieteinnahmen) bereits zu den „Besserverdienenden“ gehört.
Der Mandant erwartet von DOWAS kostenlose aber wertvolle Hilfe, die er trotz ausreichender finanzieller Mittel nicht honorieren möchte. Erschwerend kommt hinzu, wenn andere Hilfsstellen abgelehnt wurden, da diese die gleiche Hilfe nur gegen Bezahlung angeboten haben und wenn die Mittel zur Bezahlung durch den Mandanten aufzubringen wären, ohne erkennbare Härte zu bedeuten.
Der Mandant erreicht durch DOWAS Erleichterungen, ist aber nicht bereit, anderen von ihm abhängigen Dritten (z. B. Schuldnern) diese Erleichterungen ebenfalls zu gewähren.
Es wird bekannt, dass der Mandant Menschen im näheren oder weiteren Umfeld herabwürdigend und unmoralisch behandelt.
Eine Mandantin sucht Hilfe zur Abtreibung ungeborenen Lebens, nachdem legale Optionen gescheitert sind.
Zu § 6 Demut:
Ein Mandant findet keine Arbeit und verlangt Hilfe bei der Arbeitssuche. Das Vorliegen einer (z. B. psychischen) Krankheit weist er zurück und weigert sich, dieser Verdachtsdiagnose nachzugehen und die Krankheit zunächst zu heilen oder ggf. Rente zu beantragen.
Ein Mandant will bei der Hilfe zur Arbeitssuche nicht darauf verzichten, ein vermeidlich gutes, tatsächlich aber schädliches Arbeitszeugnis zu verwenden.
Ein Mandant erwartet die Erhöhung eines Drucks auf Dritte und ist nicht bereit, Einigungsversuche zu unternehmen.
Zu § 7 keine Rechtsberatung:
Ein Mandant hat ein Kündigungsschreiben erhalten und bittet DOWAS um rechtliche Beurteilung und Vertretung.
Ein Mandant hat Streit mit einem Telefon/Handy-Vertragspartner und bittet DOWAS um Rat, wie der Vertragsstreit gewonnen werden kann oder zumindest wie man am besten reagiert.
Ein Mandant bittet nach einen Unfall (ggf. eines Angehörigen) nicht primär um Hilfe bei dem Management der sozialen Aspekte wie z. B. Versorgung der Verletzungen/Spätfolgen, Hilfe bei Haushaltsführung, Versorgung der Kinder, Hilfe bei Beantragen einer Kur/Reha-Maßnahme, Erklärung der gestellten Diagnosen und Gesundheitsberatung, Verarbeitung der psychischen Folgen, Hilfe am Arbeitsplatz nach Behinderung, Umgestaltung der privaten Wohnverhältnisse, … sondern der Mandant bittet primär um Rechtsbeistand gegenüber Unfallgegner oder Staatsanwaltschaft oder um Beratung rechtlicher Möglichkeiten.
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